Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

  1. Für den Geschäftsverkehr zwischen dem Besteller und DR. TRETTER AG gelten ausschliesslich diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Abweichungen davon bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Zustimmung.
  2. Sämtliche Kataloge und Angebote von DR. TRETTER AG sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen binden DR. TRETTER AG erst nach schriftlicher Bestätigung. Die Bestätigung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn er ihn nicht innert 3 Arbeitstagen nach Eingang widerspricht.
  3. Preise verstehen sich in CHF (Schweizer Franken) ab Werk (unfrei), zuzüglich Verpackung. ExpressMehrkosten gehen zu Lasten des Bestellers. Die Wahl der Versandart bleibt uns, soweit nicht Frachtgut in Betracht kommt, überlassen, ohne dass hieraus besondere Ansprüche hergleitet werden können. Sollten die Verkaufspreise während der Dauer der Bestellung eine Erhöhung erfahren, erfolgt die Berechnung ohne vorherige Anzeige zu den am Tage der Lieferung gültigen Preisen.
  4. Alle Ansprüche des Bestellers- aus welchen Rechtsgründen auch immer – verjähren in 12 Monaten.
  5. Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Die Gefahr geht bei der Absendung auf den Käufer über. Verpackung wird zu Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen.
  6. Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto zu leisten. Bei grösseren Aufträgen oder längerer Herstellungszeit kann DR. TRETTER AG mit der Bestätigung eine Anzahlung verlangen. Bei Zielüberschreitungen später als 30 Tagen nach Rechnungsdatum, sind Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank und Spesen vom Arbeitnehmer zu tragen. Bei etwaiger Entgegennahme von Akzepten müssen der Diskont und Spesen vom Einreicher getragen werden. Alle Beträge verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer.
  7. Gelieferte Waren bleiben bis zur Bezahlung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund sie entstanden sind, unser Eigentum. Bei Vermengung, Vermischung oder erfolgtem Einbau steht uns das Recht der Wegnahme zu. Die aus der vertragswidrigen Weiterveräusserung der unbezahlten Waren entstehenden Kaufpreisforderungen werden hiermit vorsorglich in Höhe unseres Guthabens an uns sicherheitshalber abgetreten unter Haftung für Güte und Einbringlichkeit, und zwar bei der Weiterveräusserung an einen Abnehmer in voller Höhe, an mehrere im entsprechenden Verhältnis.
  8. Für die Einhaltung der Lieferfrist oder des Liefertermins ist relevant, wann der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt hat.
  9. Lieferzeiten verstehen sich freibleibend – Zwischenverkauf vorbehalten – und sind nur als annähernd zu betrachten. Sie schliessen Inverzugsetzung, Schadenersatzansprüche und Rücktritt des Käufers vom Kaufvertrag aus.
  10. Für Warenbestellungen mit einem Warenwert von weniger als CHF 100.-, wird ein Zuschlag verrechnet. Der Rechnungsbetrag darf CHF 100.- nicht unterschreiten.
  11. Reklamationen, soweit sie nicht durch vorstehende Bedingungen von vornherein ausgeschlossen sind, können nur innerhalb 8 Tagen nach Empfang der Ware entgegengenommen werden. Für nachweislich mit Material- oder Fabrikationsfehler behaftete Waren leisten wir kostenlosen Ersatz in der ursprünglichen bestellten Form. Weitere Schadenersatzansprüche, insbesondere Preisnachlässe, Vergütung von Löhnen oder sonstigen Ausfällen sind ausgeschlossen.
  12. Veränderungen der wirtschaftlichen Lage geben dem Käufer keine Berechtigung vom Vertrage zurückzutreten.
  13. Werden durch Betriebsstörungen bei uns oder einem Unterlieferanten, hervorgerufen durch Personalmangel, Rohmaterialmange usw. oder durch Ereignisse irgendwelcher Art, die zu vermeiden nicht in unserer Macht liegt, Verzögerungen in der Auslieferung der uns übertragenen Arbeit verursacht, sind wir berechtigt, zugesagte Lieferfristen entsprechend verlängern.
  14. Alle Rechte den von DR. TRETTER AG dem Kunden zur Verfügung gestellten Gegenständen (Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Beschreibungen, Modelle und andere Unterlagen, Informationen und Hilfsmittel) verbleiben bei DR. TRETTER AG. Der Kunde ist verpflichtet, Fabrikations- und Geschäftsgeheimnisse von DR. TRETTER AG und ihm anvertraute Gegenstände geheim zu halten und weder unbefugt zu verwerten noch Dritten zugänglich zu machen und auf erste Aufforderung von DR. TRETTER AG zurückzugeben.
  15. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung für beide Teile sowie Gerichtsstand ist Schaffhausen, Schweiz; dies gilt auch für Wechselklagen.

 

Ausführung Januar 2014

DR. TRETTER AG
Schaffhauserstrasse 96
CH- 8222 Beringen
Tel +41 (0)52 670 06 10
Fax +41 (0)52 670 02 49 

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